Die Fährtenarbeit ist als Abteilung A Bestandteil der Gebrauchshundeprüfung (die Fährtenprüfungen FPR 1-3 entsprechen dem Teil A der IPO 1-3), aber es gibt auch eine reine Fährtenhundprüfung (FH).
Fährtenarbeit wird hauptsächlich als Sport betrieben. Bei der Suche nach vermissten Personen ist dies meist untauglich. Hunde folgen von Natur her eher der Duftspur (Mantrailing) und müssen für die Fährtenarbeit ausgebildet werden.
Der Hund soll eine menschliche Trittspur auf Wiese oder Acker erkennen und verfolgen lernen. Auf dieser Spur (der Fährte) werden verschiedene Gegenstände abgelegt. Dies können kleine Holzstücke, Leder- oder Stoffstücke sein. Der Hundeführer (HF) folgt seinem Hund an einer Fährtenleine in einem Abstand von 10 Metern. Der Hund soll in langsamer, gleichmäßiger Gangart der Spur folgen und dem HF alle ausgelegten Gegenstände anzeigen.
Eine Fährte besteht aus mehreren geradlinigen oder bogenförmigen Abschnitten, den Schenkeln, sowie verschiedenen Winkeln. Der Beginn einer Fährte heißt Abgang und wird durch ein Abgangsschild gekennzeichnet.
Der Fährtenleger (FL) verändert beim Legen die Bodenstruktur (Tritt). Die Erde riecht an den eingedrückten Stellen anders. Auf bewachsenen Böden kommt dazu noch der Geruch zertretener oder geknickter Pflanzen (Gärung).
Die Mischung aus Individualgeruch des Fährtenlegers, Bodenverletzung und Gärungsprozess prägen sich dem Hund während des Fährtens als spezifischer Fährtengeruch ein.
Fährtenarbeit erfordert vom Hund eine nur ihm mögliche, für uns Menschen unvorstellbare Höchstleistung. Fährtenhunde müssen eine gute Kondition besitzen
Die Länge der Fährte wird in Schritt-Angaben bezeichnet. Je nach Prüfungsstufe sind die Fährten zwischen 300 und 1800 Schritte lang und 20 Minuten bis 3 Stunden alt.